Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-443-2026

Eine Schusswaffe führt erlaubnispflichtig ...

Kurze Antwort

Richtig ist: wer beim Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert hat.

  • A)wer beim Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert hat.
  • B)der Paketbote bei der Zustellung einer bestellten Ware.
  • C)wer Anschlagübungen in der eigenen Wohnung durchführt (Trockenübungen).

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