Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-379-2026

Für den Erwerb welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig sind: Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und <p>doppelläufige Waffen mit Funkenzündung (Stein-/Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde</p>.

  • A)Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
  • B)<p>doppelläufige Waffen mit Funkenzündung (Stein-/Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde</p>
  • C)Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. (.22 lfB)

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