Kurze Antwort
Für Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ sowie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ ist keine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Das „F im Fünfeck“ kennzeichnet Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie von höchstens 7,5 Joule. Die bloße Angabe einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule genügt nicht; erforderlich ist das Zulassungszeichen.
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