Kurze Antwort
Für das zugriffsbereite Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe auf der Straße benötigt man einen Waffenschein.
Der Waffenschein berechtigt zum Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums. Der Transport zum Schießstand ist erlaubnisfrei, wenn die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit befördert wird.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.