Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-175-2026

Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig ist: Für Munition mit Hohlspitzgeschossen.

  • A)Für Munition mit Hohlspitzgeschossen.
  • B)Für Leuchtspurmunition.
  • C)Für Betäubungsmunition zu Angriffszwecken.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlau… | Jägerprüfung Schleswig-Holstein – GrünesAbi | GrünesAbi