Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-268-2026

Für welche Wildart muss Wildschaden ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fasan und Wildkaninchen.

  • A)Fasan
  • B)Graugans
  • C)Ringeltaube
  • D)Wildkaninchen

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