Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-9-2026

Für welchen Teil der erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf es keiner Erwerbsberechtigung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Abzugseinrichtung.

  • A)Lauf
  • B)Verschluss / Schloss
  • C)Abzugseinrichtung

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