Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-524-2026

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, zum Erwerb ist aber der gültige Jagdschein erforderlich.

  • A)ja
  • B)nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
  • C)nein, zum Erwerb ist aber der gültige Jagdschein erforderlich

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