Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-216-2026

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein

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