Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-19-2026

Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>nein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören</p>.

  • A)nur, wenn er Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ist
  • B)nur mit Genehmigung des Jagdpächters
  • C)<p>nein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören</p>

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