Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-165-2026

Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 Rehböcke, 4 Jährlinge, 3 Bockkitze; Tatsächlich wurden erlegt: 4 Rehböcke, 6 Jährlinge, 5 Bockkitze. Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein

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