Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-567-2026

Im September wird ein Schmalreh von einem Jagdgast abends weidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell (Haut der Wände) grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger verkaufen. Muss das Schmalreh einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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