Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-274-2026

In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, wenn die Weißtannen nicht geschützt wurden.

  • A)Ja, da die Weißtannen in Deutschland heimisch sind
  • B)Nein, wenn die Weißtannen nicht geschützt wurden

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