Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-305-2026

In ihrem Revier wurden nachweislich Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen. Was dürfen Sie tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.</p>.

  • A)<p>Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.</p>
  • B)<p>Ohne weiteres darf ich jedes Tier, welches als Wolf-Hund-Hybrid angesprochen werden kann, erlegen.</p>
  • C)<p>Um die genetische Vielfalt der Wölfe nicht weiter zu gefährden, darf ich in den nächsten sechs Monaten jedes freilaufende wolfsähnliche Tier in meinem Revier erlegen.</p>
  • D)<p>Ich versiegele alle bekannten Wolfshöhlen in meinem Revier, um weitere Hybridisierungen zu verhindern.</p>

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten