Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-305-2026

In ihrem Revier wurden nachweislich Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen. Was dürfen Sie tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.</p>.

  • A)Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.
  • B)Ohne weiteres darf ich jedes Tier, welches als Wolf-Hund-Hybrid angesprochen werden kann, erlegen.
  • C)Um die genetische Vielfalt der Wölfe nicht weiter zu gefährden, darf ich in den nächsten sechs Monaten jedes freilaufende wolfsähnliche Tier in meinem Revier erlegen.
  • D)Ich versiegele alle bekannten Wolfshöhlen in meinem Revier, um weitere Hybridisierungen zu verhindern.

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