Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-59-2026

In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)nein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu
  • B)ja
  • C)nein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden

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