Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-100-2026

In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. März bis 30. September.

  • A)1. März bis 30. September
  • B)1. April bis 15. Juli

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