Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-237-2026

In welchen Fällen darf Wild in der Schonzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: wenn es schwerkrank ist.

  • A)wenn es schwerkrank ist
  • B)wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt wurde
  • C)wenn Notzeiten festgelegt wurden
  • D)wenn Wildschäden auftreten

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