Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-221-2026

In welchen Fällen ist beim Schwarzwild die Trichinenuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Stücke, die nicht verwertet werden (z.B. zu geringes Gewicht), brauchen einer Trichinenuntersuchung nicht zugeführt werden</p> und <p>auch bei einer nur teilweisen Nutzung durch Verzehr des Stückes ist eine Untersuchung erforderlich</p>.

  • A)<p>sofern das Stück im eigenen Haushalt verwertet wird, ist eine Trichinenuntersuchung nicht erforderlich</p>
  • B)eine Trichinenuntersuchung ist nur bei zu veräußernden Stücken erforderlich
  • C)<p>auch bei einer nur teilweisen Nutzung durch Verzehr des Stückes ist eine Untersuchung erforderlich</p>
  • D)<p>wenn das gesamte Stück ausnahmslos durch Kochen oder Braten verwertet wird, ist eine Trichinenuntersuchung nicht erforderlich</p>
  • E)<p>Stücke, die nicht verwertet werden (z.B. zu geringes Gewicht), brauchen einer Trichinenuntersuchung nicht zugeführt werden</p>

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