Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-550-2026

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bundeswildschutzverordnung.

  • A)Bundesjagdgesetz
  • B)Bundesartenschutzverordnung
  • C)Bundeswildschutzverordnung

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