Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-139-2026

Innerhalb welchen Zeitraums darf Federwild auch außerhalb von Notzeiten gefüttert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. Januar bis 30. April.

  • A)1. Januar bis 30. April
  • B)1. Dezember bis 30. April
  • C)es darf gar nicht gefüttert werden

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