Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-169-2026

Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt und Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich.

  • A)Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
  • B)Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
  • C)Innerhalb von einem Monat nach der Erlegung
  • D)Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt
  • E)Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich

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