Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-82-2026

Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von drei Wochen.

  • A)Innerhalb von einer Woche
  • B)Innerhalb von zwei Wochen
  • C)Innerhalb von drei Wochen
  • D)Innerhalb von vier Wochen

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