Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-217-2026

Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben (kaufen)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.

  • A)Innerhalb einer Woche
  • B)Innerhalb von zwei Wochen
  • C)Innerhalb eines Monats

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