Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-504-2026

Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

  • A)Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.
  • B)Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
  • C)Nein.

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