Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-453-2026

Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nein.

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