Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-145-2026

Ist die Treibjagd an Sonn- und Feiertagen verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ja, wenn durch die Treibjagd die äußere Ruhe gestört wird und Ja, wenn die Treibjagd dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht.

  • A)Ja, wenn durch die Treibjagd die äußere Ruhe gestört wird
  • B)Nein
  • C)Ja, wenn die Treibjagd dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht

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