Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-231-2026

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein

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