Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-552-2026

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, aber nicht an jedem Ort

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