Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-482-2026

Ist es zulässig im Aufenthaltsraum Anschlagübungen mit Schusswaffen zu machen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, nur auf dem Schützenstand erlaubt.

  • A)Ja, nur nach Anleitung des Schießleiters.
  • B)Ja, wenn eine entsprechende Ladeecke eingerichtet wurde.
  • C)Nein, nur auf dem Schützenstand erlaubt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten