Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-489-2026

Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.

  • A)Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
  • B)Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
  • C)Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.

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