Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-206-2026

Kann das Wildbret eines mit Kleinen Lungenwürmern befallenen nicht abgekommenen Stückes Wild verwertet werden und besteht eine Anzeigepflicht dieser Krankheit?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>bei keinem übermäßigen Befall ist bis auf die Lunge das ganze Stück verwertbar, eine Anzeigepflicht besteht nicht</p>.

  • A)das Wildbrett ist bis auf die Lunge verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht der Krankheit
  • B)das Wildbrett ist nicht verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht
  • C)<p>bei keinem übermäßigen Befall ist bis auf die Lunge das ganze Stück verwertbar, eine Anzeigepflicht besteht nicht</p>

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