Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-83-2026

Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.

  • A)Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
  • B)Nein.
  • C)Ja, jedem Verein.

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