Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-141-2026

Kirreinrichtungen und -behälter bei einer Schwarzwildkirrung sind ...

Kurze Antwort

Richtig sind: erlaubt, wenn die Jagdbehörde zustimmt und grundsätzlich verboten.

  • A)erlaubt, wenn die Jagdbehörde zustimmt
  • B)zur Wildschadensabwehr grundsätzlich erlaubt
  • C)grundsätzlich verboten

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