Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-490-2026

Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Mit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.</p>.

  • A)Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).
  • B)<p>Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.</p>
  • C)<p>Mit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.</p>
  • D)<p>Mit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer- Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.</p>

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb… | Jägerprüfung Schleswig-Holstein – GrünesAbi | GrünesAbi