Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-413-2026

Muss bei Gesellschaftsjagden ein Jagdleiter bestimmt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, sofern nicht der Jagdausübungsberechtigte Jagdleiter ist.

  • A)ja, sofern nicht der Jagdausübungsberechtigte Jagdleiter ist
  • B)nein, in keinem Fall
  • C)nur bei Drückjagden

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