Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-179-2026

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste eingetragen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
  • B)Ja
  • C)Ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden

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