Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-215-2026

Nach Ablauf welcher Frist dürfen Fasane wieder bejagt werden, wenn innerhalb dieses Jagdbezirks zuvor Fasane ausgesetzt wurden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 6 Monate.

  • A)1 Woche
  • B)4 Wochen
  • C)6 Monate
  • D)9 Monate

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