Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-282-2026

Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:

Kurze Antwort

Richtig ist: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen.

  • A)Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen
  • B)Schwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
  • C)Rotwild, Hasen und Fasanen

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