Kurze Antwort
Bei unklaren Organveränderungen veranlassen Sie eine amtliche Fleischuntersuchung, sofern das Stück für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Unklare oder bedenkliche Merkmale verpflichten zur amtlichen Fleischbeschau. Nur so wird die Genusstauglichkeit geprüft; Verwerfen oder Verschenken ohne Prüfung ist unzulässig.
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