Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-125-2026

Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwild stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?

Kurze Antwort

Bei unklaren Organveränderungen veranlassen Sie eine amtliche Fleischuntersuchung, sofern das Stück für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

  • A)da das Stück im Wildbret ohnehin schwach ist, entscheiden Sie sich das Stück aus Sicherheitsgründen zu verwerfen
  • B)Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung
  • C)Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
  • D)als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt
Erklärung

Unklare oder bedenkliche Merkmale verpflichten zur amtlichen Fleischbeschau. Nur so wird die Genusstauglichkeit geprüft; Verwerfen oder Verschenken ohne Prüfung ist unzulässig.

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