Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-125-2026

Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwild stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung.

  • A)<p>da das Stück im Wildbret ohnehin schwach ist, entscheiden Sie sich das Stück aus Sicherheitsgründen zu verwerfen</p>
  • B)Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung
  • C)Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
  • D)<p>als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt</p>

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