Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-233-2026

Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg an einem Feldgehölz vorbei in der Absicht, evtl. einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden.

  • A)Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt
  • B)Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält
  • C)Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden

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