Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-99-2026

Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...

Kurze Antwort

Richtig ist: bei Beleidigung.

  • A)bei Beleidigung.
  • B)bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.

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