Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-299-2026

Ordnungswidrig im Sinne des Bundesjagdgesetz handelt, wer

Kurze Antwort

Richtig ist: Wildkaninchen und Schwarzwild aussetzt.

  • A)einen Handstrauß Schlüsselblumen abpflückt
  • B)Wildkaninchen und Schwarzwild aussetzt
  • C)Schwarzwild in der Nachtzeit bejagt

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