Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-310-2026

Sie bejagen ein Revier, welches Teil eines bestätigten Wolfterritoriums ist. In diesem Territorium kam es in den letzten drei Monaten zu mehr als zwanzig nachgewiesenen Übergriffen auf Nutztiere. Welche Aussage trifft zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Die zuständige untere Naturschutzbehörde gibt einen Wolf per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss frei, ich weigere mich an der Entnahme zu beteiligen, muss aber dulden, dass der Beauftragte des Landes in meinem Revier einem Wolf nachstellt und ihn erlegt.</p>.

  • A)<p>Die Schadensschwelle wurde überschritten. Ich darf in den nächsten zwei Monaten maximal einen Wolf in meinem Revier erlegen.</p>
  • B)<p>Die zuständige untere Naturschutzbehörde gibt einen Wolf per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss frei, ich darf mich ohne weiteres an der Entnahme beteiligen.</p>
  • C)<p>Als Jagdausübungsberechtigter bin ich den in meinem Revier geschädigten Nutztierhaltern gegenüber wildschadensersatzpflichtig.</p>
  • D)<p>Die zuständige untere Naturschutzbehörde gibt einen Wolf per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss frei, ich weigere mich an der Entnahme zu beteiligen, muss aber dulden, dass der Beauftragte des Landes in meinem Revier einem Wolf nachstellt und ihn erlegt.</p>

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