Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Die zuständige untere Naturschutzbehörde gibt einen Wolf per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss frei, ich weigere mich an der Entnahme zu beteiligen, muss aber dulden, dass der Beauftragte des Landes in meinem Revier einem Wolf nachstellt und ihn erlegt.</p>.
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