Kurze Antwort
Nein, für den Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes für den in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Drilling ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Einsteckläufe für eine bereits eingetragene Langwaffe sind erlaubnisfrei. Die Waffenbesitzkarte muss dafür nicht geändert werden.
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