Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-215-2026

Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Kurze Antwort

Nein, für den Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes für den in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Drilling ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Einsteckläufe für eine bereits eingetragene Langwaffe sind erlaubnisfrei. Die Waffenbesitzkarte muss dafür nicht geändert werden.

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