Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-48-2026

Sie erhalten durch Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe. Wie lange gilt die Erwerbsberechtigung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Jahr.

  • A)Ein Jahr.
  • B)Einen Monat.
  • C)unbegrenzt.

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