Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-570-2026

Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh (in der Decke) an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein

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