Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-225-2026

Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Wechselstelle ist kenntlich zu machen und der Reviernachbar zu verständigen.

  • A)<p>Der Frischling kann weggeschafft werden und ist unverzüglich dem Reviernachbarn auszuhändigen</p>
  • B)Der Frischling ist zu versorgen und dem Jagdvorsteher des Nachbarreviers zu übergeben
  • C)Die Wechselstelle ist kenntlich zu machen und der Reviernachbar zu verständigen
  • D)Es ist unverzüglich die Jagdbehörde zu informieren

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