Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-107-2026

Sie möchten nach bestandener Jägerprüfung ein selbst geschossenes Stück Rehwild vermarkten. An wen dürfen Sie dieses aufgebrochene Stück verkaufen, wenn weder die inneren Organe noch eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit beigefügt sind?

Kurze Antwort

Richtig sind: an Ihren Nachbarn und an den Schlachter an Ihrem Wohnort.

  • A)an Ihren Nachbarn
  • B)an den Schlachter an Ihrem Wohnort
  • C)an einen Wildbearbeitungsbetrieb

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