Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-568-2026

Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der amtlichen Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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