Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-66-2026

Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr Großkaliber- Sportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 2 Wochen.

  • A)2 Wochen
  • B)4 Wochen
  • C)1 Woche

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